FAQs

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Fragen?Gerne beantworten wir Ihre Fragen jederzeit während unsere Geschäftszeiten (werktags von 9 Uhr bis 18Uhr) per email oder Telefon.

Manche Fragen werden allerdings immer wieder gestellt, weshalb es uns sinnvoll erscheint, die Antworten auf diese Fragen hier zu publizieren.

Wir hoffen, Ihre Frage damit vielleicht schon beantwortet zu haben. Ansonsten nehmen Sie bitte über das Formular Kontakt zu uns auf oder rufen Sie uns an.

F?

Ich möchte meinen Vertrag kündigen. Welche Fristen muss ich beachten?

A.

Bei Mietverträgen über Wohnraum die auf unbestimmte Zeit geschlossen sind, gelten die Vorschriften des § 573 c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung. Die Kündigungsfrist unserer Wohnungen beträgt daher in der Regel mindestens knapp drei Monate. Im Mietvertrag kann für die Anfangszeit des Mietzeitraums für eine gewisse Zeit eine ordentliche Kündigung für beide Vertragsparteien ausgeschlossen sein. Bitte überprüfen Sie dies in Ihrem Mietvertrag.

Bei Gewerbemietverträgen sind individuelle Regelungen im jeweiligen Mietvertrag festgehalten. Bitte überprüfen Sie daher die Kündigunsfristen in Ihrem Vertrag.

F?

Wie muss eine Kündigung geschehen? Muss ich per Einschreiben kündigen?

A.

Nein, es reicht aus wenn die Kündigung fristgerecht bei uns eingeht und die Schriftform gewahrt wird.

F?

Wie gehe ich sicher, dass meine Kündigung rechtzeitig erfolgt?

A.

Eine Kündigung für einen Mietvertrag über Wohnraum auf unbestimmte Zeit muss in der Regel zum Monatsende 3 Monate im Voraus erfolgen. Der Gesetzgeber gibt aber eine Karenzzeit von drei Werktagen.

Die Kündigung muss dem Vermieter also spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats vorliegen (§ 573 c BGB). Die eigenhändig unterschriebene Kündigung kann postalisch erfolgen, persönlich dem Vermieter oder der Verwaltung übergeben werden oder auch zuvor per mail als unterschriebene Scankopie übermittelt werden.

F?

Ich habe erfahren, dass eine Wohnung zur Vermietung frei ist oder wird. Wie kann ich mich für die Wohnung bewerben?

A.

Wir freuen uns sehr, dass Sie Interesse an einer unserer schönen Wohnungen haben. Bitte füllen Sie bei Interesse einfach das Formular zur "Freiwilligen Mieterselbstauskunft" (zu finden unter Dokumente) aus und senden Sie es unterschrieben als Scankopie per eMail oder im Original per Post an uns zurück.

Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen melden.

Bei generellen Fragen zu unseren Wohnungen und Gewerbeimmobilien sowie zur Bewerbung stehen wir Ihnen natürlich gerne zu unseren Geschäftszeiten per email oder Telefon zur Verfügung.

F?

Woher erhalte ich Information zur Müllbeseitigung?

A.

Generelle Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag. Bei einigen unserer Objekte gibt es einen Plan für das Hinaus- und Hineinstellen der Tonnen. Bei anderen wird dieser Service übernommen und über die Nebenkostenabrechnung umgelegt.

Bezüglich Abfuhrterminen, etc. schauen Sie einfach auf der Homepage der Stadt Paderborn unter ASP vorbei. Dort können Sie den Jahreskalender einsehen und auch gleich für Ihre Adresse individuell ausdrucken.

 

F?

Wo finde ich die Hausordnung?

A.

Die Hausordnung ist in der Regel Bestandteil Ihres Mietvertrages.

Zudem hängt diese oftmals an der Informationstafel im Hausflur in Ihrer aktuellen Form. Bei Bedarf können Sie die aktuelle Version aber auch gerne bei uns per email anfragen.

F?

Wie sind Sie im Notfall erreichbar? Gibt es eine Hotline?

A.

Wir sind in Notfällen Rund-um-die-Uhr über die Telefonnummer PB - 14 27 33 6 erreichbar. Außerhalb unserer Geschäftszeiten erfolgt eine Weiterleitung auf das Mobiltelefon des/der zuständigen Mitarbeiters/Mitarbeiterin.

Sollten wir einmal im Gespräch und daher für Sie nicht erreichbar sein, sprechen Sie uns bitte auf den Anrufbeantworter und nennen Sie uns Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihr Anliegen und eine Rückrufnummer. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zurück.